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Staatsanwaltschaft Berlin sieht keine Straftat:
 
Keine Anklage gegen
Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft
 
Statt dessen spricht Berlins Regierender Bürgermeister
Klaus Wowereit bei MHG-Veranstaltung --- Filz?
 
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Ermittlungsverfahren gegen die Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft Berlin (MHG) wegen des Verdachts der Befürwortung von Straftaten und der Volksverhetzung, das auf die Anzeige des BIFFF... e.V. hin eröffnet worden war, nunmehr eingestellt, weil die Internetseiten der MHG "nicht direkt" auf diejenige Internetseite des Psycho-Nazis Dr. Rudolf Sponsel verweisen würde, auf der Sponsel Selbstmordattentate gegen Ziele des Staates Israel rechtfertigt und billigt und gegen ein vermeintliches "Weltjudentum" hetzt, das angeblich die deutsche Politik beherrsche. Man muß nämlich innerhalb der Sponsel-Seite, mit der sich die MHG seit Jahren verlinkt hat, noch dreimal klicken, um zu den antisemitischen Ausfällen zu gelangen, die Sponsel auf der Seite seiner Psycho-Sekte "SGIPT" geschickt versteckt hat. Das Ermittlungsverfahren gegen Sponsel selbst hat die Berliner Staatsanwaltschaft nach Erlangen abgegeben. Ein Sachstand ist bisher nicht bekannt.

Der Psychotherapeut Sponsel hat seine Internetseiten extrem verschachtelt aufgebaut. Dabei setzt er sowohl auf die psychische Wirkung seiner geschickt formulierten Hetze als auch auf die Wirkung psychischer Prozesse der Wahrnehmungstäuschung, der Verwirrung und des Vergessens. So bringt er Versatzstücke der Nazi- und Neonazi-Propaganda an die Leserinnen und Leser seiner Webseite heran, ohne daß diese sofort aufschrecken.

Unsere Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin gegen diese Einstellung des Ermittlungsverfahrens wurde zurückgewiesen. Als Begründung gab sie eine Entscheidung des Landgerichts Bonn (!) an, die allerdings in keiner Weise bindend für den Gerichtsbezirk des Kammergerichts (Berlin) ist. Würden "auf einer Webseite durch Querverweise auf andere Adressen fremde Inhalte zur Nutzung bereit gehalten," so zitiert ein Berliner Oberstaatsanwalt das Bonner Urteil, "ist eine Verantwortlichkeit des Anbieters der Seite, auf der sich der Hyperlink befindet, für den fremden Inhalt nur dann zu bejahen, wenn er sich diesen geistig zu eigen macht". Und dies habe die MHG, die sich im Internet und auf ihrer CD-Rom über das Hirschfeld-"Institut für Sexualwissenschaft" (hier sogar ohne jede formale Distanzierung von allen Links) mehrfach mit Sponsels SGIPT-Webseite verlinkt hat, nach Meinung der Generalstaatsanwaltschaft nicht getan.

Das Ergebnis dieser "Ermittlungen" war schon zu erwarten, als Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit kurz nach Bekanntwerden der Links der MHG zu den radikalen Antisemiten der SGIPT ankündigen ließ, er werde auf einer Veranstaltung der MHG im Festsaal des Landesarchivs Berlin eine Rede halten. Dort wurde kräftig für das von der MHG angeführte Bündnis für eine Magnus-Hirschfeld-Stiftung geworben, und zwei Drittel der Anwesenden waren offenbar Mitarbeiter des Landesarchivs, die (abkommandiert?) halfen, den Saal zu füllen. Die Stiftung soll 15 Millionen Euro als "Entschädigung" für die Verfolgung Homosexueller durch Nazi-Deutschland bekommen - 15 Millionen, die den homosexuellen Opfern des Nationalsozialismus vorenthalten wurden und die nun womöglich durch eine mit Rechtsextremen verwobene Personengruppe verwaltet werden soll !                       

(August 2003)

Es gibt bisher keine Distanzierung der MHG von den antisemitischen Ausfällen der SGIPT, auch die Links von der MHG zur SGIPT-Webseite bestehen weiterhin fort.

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